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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.1991 - 3 A 493/87 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juli 1991 - 3 A 493/87 (https://dejure.org/1991,13880)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erschließungsbeitrag; Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung; Ausbau; Abweichung vom Zustimmungsplan; Verwaltungsrechtsweg
Verfahrensgang
- VG Aachen, 07.01.1987 - 6 K 614/85
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.1991 - 3 A 493/87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90
Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.1991 - 3 A 493/87
Das angerufene Gericht ist bei einer Mehrheit prozessualer Ansprüche durch § 17 Abs. 2 GVG idFd Art. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung nicht gehindert, für einen dieser Ansprüche die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges zu verneinen, wenn dieser Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zum Zuständigkeitsbereich des angerufenen Gerichtszweiges gehört (wie BGH, Urteil vom 28.2.1991 - III ZR 53/90 -, BayVBl 1991, 412). - BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88
Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.1991 - 3 A 493/87
Die Frage, ob die Zustimmung einen vom Zustimmungsplan abweichenden Ausbau gestattet, setzt deshalb eine Auslegung der konkret erteilten Zustimmung voraus und läßt sich nicht unabhängig hiervon allein danach entscheiden, ob es sich bei der angelegten Straße im Vergleich zu der ursprünglich konzipierten um eine gleichsam andere Anlage handelt und ob diese mehr an Fläche als ursprünglich vorgesehen in Anspruch nimmt (Abweichung von BVerwG, Urteile vom 10.11.1989 - 8 C 27.88 -, DÖV 1990, 284 = DVBl 1990, 436 = HSGZ 1990, 65, und vom 23.1.1990 - 8 C 28.88 -). - BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 28.88
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.1991 - 3 A 493/87
Die Frage, ob die Zustimmung einen vom Zustimmungsplan abweichenden Ausbau gestattet, setzt deshalb eine Auslegung der konkret erteilten Zustimmung voraus und läßt sich nicht unabhängig hiervon allein danach entscheiden, ob es sich bei der angelegten Straße im Vergleich zu der ursprünglich konzipierten um eine gleichsam andere Anlage handelt und ob diese mehr an Fläche als ursprünglich vorgesehen in Anspruch nimmt (Abweichung von BVerwG, Urteile vom 10.11.1989 - 8 C 27.88 -, DÖV 1990, 284 = DVBl 1990, 436 = HSGZ 1990, 65, und vom 23.1.1990 - 8 C 28.88 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1993 - 11a NE 64/89
Bauleitpläne; Planrechtfertigung; Allgemeinbelange; Einschränkung der …
hierzu BVerwG, Urteil vom 26.05.1989 - 8 C 6.88 -, BVerwGE 82, 102 = DVBl. 1989, 1205 = NVwZ 1990, 165 und OVG NW, Urteil vom 12.07.1991 - 3 A 493/87 -.